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   OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06   

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https://dejure.org/2007,9276
OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06 (https://dejure.org/2007,9276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2007 - 1 U 13/06 (https://dejure.org/2007,9276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 1 U 13/06 (https://dejure.org/2007,9276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der persönlichen Ehre und des sozialen und beruflichen Geltungsanspruchs durch Forenbeiträge; Erstreckung der Haftungsfreistellung nach dem Teledienstegesetz (TDG) auf Unterlassungsansprüche; Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 294; ; ZPO § ... 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 542 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 938; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 186; ; StGB § 193; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1 Satz 2; StGB § 186
    Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Forenbeiträge im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).

    Der Forenbeitrag zu lit. g) wäre darüber hinaus selbst bei Vorliegen solcher Tatsachen unzulässig, da er einen fundamentalen Angriff auf die Menschenwürde der Klägerin beinhaltet (vgl. BVerfGE 99, 185, 196 f.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    cc) Bei Qualifizierung einzelner Forenbeiträge als Werturteile (vertretbar für lit. g) wären die Äußerungen jedenfalls als Schmähkritik unzulässig, da ihr keinerlei belegbare Tatsachen zu Grunde liegen und sie im Wesentlichen auf eine persönliche Diffamierung der Klägerin abzielen (vgl. zu dieser Einschränkung der Meinungsfreiheit BVerfGE 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Die Unterlassungspflicht des Diensteanbieters, die der BGH (BGHZ 158, 236, 245 ff.) anlässlich einer dem Schutzbereich des Art. 14 GG zuzurechnenden Verletzungshandlung (Markenrechtsverletzung) bekräftigt hat, gilt selbstverständlich (erst recht) für den Eingriff in unmittelbar persönlichkeitsbezogene Grundrechte wie insbesondere die Menschenwürde (so auch OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Dies gilt umso mehr, als die Grundsätze der sog. Stolpe-Entscheidung (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.) auch auf mehrdeutige Werturteile anzuwenden sind, mit der Folge, dass bei Unterlassungsansprüchen alle nicht fernliegenden Deutungsmöglichkeiten in die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellen sind (BVerfG, NJW 2006, 3769, 3772 ff.; hier bzgl. lit. g also eine Morddrohung).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Jedenfalls eine den Grundrechten nach Art. 1 Abs. 3 GG besonders verpflichtete Gemeinde wie die Beklagte, die sich als Träger öffentlicher Gewalt bei privater Tätigkeit überdies nicht auf eigene Grundfreiheiten berufen kann (BVerfGE 61, 82, 105 ff.), die mit den Grundrechten der Klägerin gegebenenfalls in ein Verhältnis praktischer Konkordanz zu bringen wären, muss angesichts der bezeichneten schweren Grundrechtsverletzungen notfalls zu diesem Mittel greifen.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Auch wenn das Thema "Gewalt in der Schule" die Öffentlichkeit (verständlicherweise) stark bewegt, sodass schon deshalb auch eine pointierte, überspitzte oder polemische Auseinandersetzung mit ihm erlaubt ist (vgl. dazu BVerfGE 82, 272, 282), kann darin doch keine Rechtfertigung dafür erblickt werden, die Klägerin persönlich aufgrund unbelegter Behauptungen an den (virtuellen) Pranger zu stellen.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Dies gilt umso mehr, als die Grundsätze der sog. Stolpe-Entscheidung (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.) auch auf mehrdeutige Werturteile anzuwenden sind, mit der Folge, dass bei Unterlassungsansprüchen alle nicht fernliegenden Deutungsmöglichkeiten in die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellen sind (BVerfG, NJW 2006, 3769, 3772 ff.; hier bzgl. lit. g also eine Morddrohung).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
    Die Unterlassungspflicht des Diensteanbieters, die der BGH (BGHZ 158, 236, 245 ff.) anlässlich einer dem Schutzbereich des Art. 14 GG zuzurechnenden Verletzungshandlung (Markenrechtsverletzung) bekräftigt hat, gilt selbstverständlich (erst recht) für den Eingriff in unmittelbar persönlichkeitsbezogene Grundrechte wie insbesondere die Menschenwürde (so auch OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

  • OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01

    Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird,

  • BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88

    Investmentgesellschaft - Konkursverwalter - Dividende - Erstattung - Wertpapiere

  • OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 5 W 43/96

    Anspruch auf Unterlassung der Fortschaffung von Sachen des Antragsgegner aufgrund

  • OLG München, 28.05.1993 - 2 UF 1505/91

    Auswirkung der Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten auf den Mietvertrag

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2019 - 6 U 105/18

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über private rechtsextreme Chat-Beiträge

    Auf die Rechtfertigung einer Berichterstattung nach diesen Grundsätzen kommt es nur an, wenn und solange der Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptungen ungeklärt ist (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14, Rn. 38 - Pressebericht über Organentnahme), nicht aber, wenn die jeweils angegriffenen Tatsachenbehauptungen erweislich wahr sind bzw. - im Verfahren der einstweiligen Verfügung - ihr Wahrheitsgehalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2007 - 1 U 13/06, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 U 166/17, NJOZ 2017, 1424 Rn. 90 - "Panama Papers").
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